Angaben gemäß § 5 DDG:

Computerzeit GmbH & Co. KG
Subbelrather Str. 576
50827 Köln-Bickendorf

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: 13766

Kommanditisten: Ralf Kleinsorg & Michael Pferrer
Komplementär: RK&MP Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Köln HRB 106535) Geschäftsführer: Ralf Kleinsorg & Michael Pferrer
Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Köln. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Kontakt:
Telefon: 0221 – 95 32 23 23
Telefax: 0221 – 95 32 23 24
E-Mail: kontakt@computerzeit.de

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE189054884

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Haftung für Urheberrecht

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Information Streitbeilegungsverfahren

Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Computerzeit GmbH & Co. KG (nachfolgend COMPUTERZEIT genannt) erfolgen ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen; dies gilt auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher, Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB (nachfolgend Kunden genannt). Der Anwendung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
Erklärungen von COMPUTERZEIT im Zusammenhang mit Verträgen enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie.

II. Vertragsschluß

Angebote erfolgen freibleibend. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler bleiben vorbehalten und binden COMPUTERZEIT nicht.

COMPUTERZEIT übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit von COMPUTERZEIT für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe des Regelungsabschnittes „IX. Haftung“ (siehe unten) unberührt. COMPUTERZEIT wird den Kunden unverzüglich über die rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. COMPUTERZEIT wird dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

Die Bestellung des Kunden ist mündlich, z.B. per Telefon, und schriftlich per Brief, Telefax, EMail, Kommunikation über Onlinedienste (Internet, T-Online, AOL, Compuserve, MSN, .NET) oder über sonstige Kommunikationsdienste möglich. Das Übermittlungsrisiko, insbesondere für eine unklare, unvollständige oder sonstige fehlerhafte Übertragung von Angaben der Bestellung trägt der Kunde.

Die Bestellung des Kunden ist für ihn mit Absendung an COMPUTERZEIT, wobei der elektronische Zugang genügt, verbindlich.

COMPUTERZEIT nimmt diese Bestellung durch Auftragsbestätigung an. Erst mit Zugang dieser beim Kunden wird vorbehaltlich der Regelung unter II. Die Lieferverpflichtung seitens COMPUTERZEIT begründet. Die Auftragsbestätigung kann durch Lieferung der Ware ersetzt werden.

Aufträge über Lieferungen, die speziell für einen Kunden durch COMPUTERZEIT bei Vorlieferanten bestellt wurden und die nicht in den Katalogen und Preislisten von COMPUTERZEIT gelistet sind, können nicht storniert werden.

Gegenüber Kunden mit Ausnahme der Verbraucher ist § 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB ausgeschlossen.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Listen ihre Gültigkeit. Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Die Preise sind sofort und ohne jeglichen Abzug mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig.

Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto von COMPUTERZEIT gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. COMPUTERZEIT weist darauf hin, dass der Kunde auch ohne Mahnung bei Nichtzahlung fälliger Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät.

Gerät der Kunde in Verzug, ist COMPUTERZEIT berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten, bei Kunden, die keine Verbraucher sind, 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatzes p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt COMPUTERZEIT auf Nachweis vorbehalten. Der Kunde trägt die gesamten Beitreibungs- sowie etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, auch aus Mängelrügen, kann der Kunde nur geltend machen, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.

COMPUTERZEIT behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder COMPUTERZEIT andere Umstände bekannt werden, die die objektive Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen und den Zahlungsanspruch von COMPUTERZEIT gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein Vollstreckungsversuch gegen den Kunden, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über das Vermögen, die Nichteinlösung eines Schecks des Kunden durch eine Bank oder die Nichtbearbeitung/Rückgängigmachung eines Lastschrifteinzuges durch die Bank des Kunden. Hält COMPUTERZEIT weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. COMPUTERZEIT steht darüber hinaus das Recht zu, den in Verzug befindlichen Kunden für die Dauer des Bestehens der vorbezeichneten Rücktrittsgründe von weiteren Belieferungen auszuschließen bzw. diese zurückzuhalten, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.

Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen durch den Kunden. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, werden Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

COMPUTERZEIT ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

IV. Lieferung

Liefer- und Servicetermine, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindlich Angaben.

Verbindliche Liefer- und Servicefristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Falls COMPUTERZEIT schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhält, haftet COMPUTERZEIT in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Lieferung wird die Haftung von COMPUTERZEIT für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer COMPUTERZEIT etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Kunde hat COMPUTERZEIT eine angemessene Nachfrist zur Lieferung – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung (Mahnung) bei COMPUTERZEIT oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist – zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden bleibt unberührt.

Bei einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werkes bestehenden Pflichtverletzung, welche von COMPUTERZEIT nicht zu vertreten ist, ist das Rücktrittsrecht des Kunden ausgeschlossen.

COMPUTERZEIT ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

V. Gefahrübergang, Transport und Versand

Transport und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden, insbesondere trägt der Kunde die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes von Rechnersystemen jeglicher Art, Daten und Datenträgern beim Transport oder Versand sowie die Gefahr des zufälligen Unterganges von Daten und Datenträgern. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann eine gesonderte Transportversicherung abgeschlossen werden. Die Kosten der Versicherung trägt der Kunde.

Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert COMPUTERZEIT die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

VI. Eigentumsvorbehalt bei Verbrauchern

COMPUTERZEIT behält sich das Eigentum an der Vertragsware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor (Vorbehaltsware).

Bis zum Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Beschädigungen und Abhandenkommen der Vorbehaltsware sowie Insolvenz des Kunden bzw. dessen Besitzmittlers sowie Besitzwechsel sind COMPUTERZEIT unverzüglich anzuzeigen.

Der Kunde hat COMPUTERZEIT über alle Zugriffe Dritter, insbesondere über Vollstreckungsmaßnahmen, über das Bestehen einer Globalzession sowie sonstige Beeinträchtigungen ihres Eigentums an der Vorbehaltsware unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde hat COMPUTERZEIT alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Sofern COMPUTERZEIT Klage gemäß § 771 ZPO erhebt, ist der Kunde verpflichtet, COMPUTERZEIT von allen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten freizustellen, die COMPUTERZEIT bei dem die Pfändung betreibenden Dritten nicht beitreiben kann.

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz einer Mahnung von COMPUTERZEIT nicht nach, so kann COMPUTERZEIT die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Vorbehaltsware verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In dem Herausverlangen der Vorbehaltsware durch COMPUTERZEIT liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. COMPUTERZEIT ist nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, wobei der daraus resultierende Erlös auf die Forderungen von COMPUTERZEIT anzurechnen ist.Angemessene Verwertungskosten können dabei mitangerechnet werden.

VII. Eigentumsvorbehalt bei Wiederverkäufern / Nichtverbrauchern

COMPUTERZEIT behält sich das Eigentum an der Vertragsware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor (Vorbehaltsware). Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz einer Mahnung von COMPUTERZEIT nicht nach, so kann COMPUTERZEIT die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Vorbehaltsware verlangen, soweit das nach Maßgabe der weiteren Klauseln unter „VIII.“ im Einzelfall möglich ist. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In dem Herausverlangen der Vorbehaltsware durch COMPUTERZEIT liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. COMPUTERZEIT ist nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, wobei der daraus resultierende Erlös auf die Forderungen von COMPUTERZEIT anzurechnen ist. Angemessene Verwertungskosten können dabei mitangerechnet werden.

Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn sein Abnehmer nicht die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat; der Kunde tritt COMPUTERZEIT bereits jetzt alle Forderungen und Nebenforderungen in Höhe des Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Weiterverarbeitung weiterverkauft worden ist. Erfolgt die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, gleich in welchem Zustand, zusammen mit der Veräußerung von Gegenständen, an denen Rechte Dritter bestehen und/oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch Dritte, so beschränkt sich diese Vorausabtretung auf die Höhe des von COMPUTERZEIT dem Kunden für die Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Wertes.

Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung berechtigt. Diese Berechtigung kann jederzeit von COMPUTERZEIT widerrufen werden. Die Befugnis von COMPUTERZEIT, diese Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. COMPUTERZEIT verpflichtet sich jedoch, diese Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall kann COMPUTERZEIT verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner benennt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Be- und Verarbeitung von COMPUTERZEIT gelieferter Vorbehaltsware erfolgt stets im Auftrag von COMPUTERZEIT, ohne dass COMPUTERZEIT Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von COMPUTERZEIT gelieferte Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an COMPUTERZEIT ab und bewahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für COMPUTERZEIT auf.

Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet.

Der Kunde hat COMPUTERZEIT über alle Zugriffe Dritter, insbesondere über Vollstreckungsmaßnahmen, über das Bestehen einer Globalzession sowie sonstige Beeinträchtigungen ihres Eigentums an der Vorbehaltsware unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde hat COMPUTERZEIT alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Sofern COMPUTERZEIT Klage gemäß § 771 ZPO erhebt, ist der Kunde verpflichtet, COMPUTERZEIT von allen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten freizustellen, die COMPUTERZEIT bei dem die Pfändung betreibenden Dritten nicht beitreiben kann.

Übersteigt der Wert der Sicherungen den Wert der Forderungen von COMPUTERZEIT um mehr als 20 %, verpflichtet sich COMPUTERZEIT, die übersteigenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben.

Bis zum Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Beschädigungen und Abhandenkommen der Vorbehaltsware sowie Insolvenz des Kunden bzw. dessen Besitzmittlers sowie Besitzwechsel sind COMPUTERZEIT unverzüglich anzuzeigen.

VIII. Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.

Der Kunde hat die empfangene Vertragsware ab Ablieferung durch COMPUTERZEIT auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Sach- und Rechtsmängel sind von dem Kunden innerhalb von zwei Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber COMPUTERZEIT zu rügen. Offensichtlich ist ein Mangel, wenn er so offen zu Tage tritt, daß er ohne besondere Aufmerksamkeit auffällt. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Kunden möglich, zu beschreiben. Unterlässt der Kunde die schriftliche Rüge eines Mangels, so ist COMPUTERZEIT nicht zum Schadensersatz verpflichtet.

Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des BGB, so ist er verpflichtet, die empfangene Vertragsware ab Ablieferung durch COMPUTERZEIT gemäß § 377 HGB unverzüglich zu untersuchen und ggf. gegenüber COMPUTERZEIT zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Werktagen ab Ablieferung der Vertragsware bei COMPUTERZEIT eingeht; die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Werktagen ab deren Entdeckung bei COMPUTERZEIT eingeht.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

Soweit ein von COMPUTERZEIT zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und dieser rechtzeitig vom Kunden gerügt wurde, ist COMPUTERZEIT zum Schadensersatz statt der Leistung erst und nur dann verpflichtet, wenn der Kunde COMPUTERZEIT im Rahmen der Nacherfüllung zweimal eine Nachbesserungsmöglichkeit eingeräumt hat. Der Kunde hat COMPUTERZEIT für jeden Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Für Schadensersatzansprüche gelten die unter Punkt „IX. Haftung“ geregelten Bestimmungen. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt und erfolgt ebenfalls nach den unter Punkt „IX. Haftung“ geregelten Bestimmungen.

Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. COMPUTERZEIT ist berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung der Preisleistung (Minderung) oder der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Schlägt eine Nacherfüllung fehl oder hat COMPUTERZEIT die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des BGB, so ist COMPUTERZEIT im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung bzw. –herstellung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

COMPUTERZEIT hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und unverändert an den Kunden weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe des Klausel „IX. Haftung“ unberührt.

Außerhalb von Verbrauchsgüterkäufen und bei Werkverträgen verjähren sämtliche Gewährleistungsansprüche bei Verträgen über neue Sachen innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, es liegt Vorsatz oder arglistiges Verschweigen eines Mangels durch COMPUTERZEIT vor. Außerhalb von Verbrauchsgüterkäufen sind bei Verträgen über gebrauchte Sachen sämtliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen.

IX. Haftung

COMPUTERZEIT haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet COMPUTERZEIT im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des BGB, so haftet COMPUTERZEIT auch in Fällen grober Fahrlässigkeit nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn keiner der vorstehenden Ausnahmefälle vorliegt.

Im übrigen haftet COMPUTERZEIT bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt worden ist. In diesem Fall ist die Haftung von COMPUTERZEIT auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Arglist, wegen einer Garantie oder anderer zwingender Haftungsvorschriften bleibt mit Ausnahme der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bei reinen Werkleistungen für den Fall, dass der Kunde kein Verbraucher im Sinne des BGB ist, unberührt.

Rückgriffsansprüche des Kunden, der nicht Verbraucher im Sinne des BGB ist, gegen COMPUTERZEIT gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

X. Rücktrittsrecht

Steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, so kann er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn COMPUTERZEIT die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch COMPUTERZEIT zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.

XI. Mitwirkungspflicht des Kunden und Leistungserfolg

Für Service-, Pflege-, Dienstleistungs-, Reparatur-, Installations- und sonstige Werk und Dienstverträge, auf die nicht die Regeln des Verbrauchsgüterkaufrechts Anwendung finden, gelten folgende Mitwirkungspflichten.

Der Kunde verpflichtet sich, COMPUTERZEIT die für die Bearbeitung und Erfüllung ihrer Verträge erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Die für die Fehlerdiagnose und Berichtigung erforderlichen Datenträger, zusätzliche Software sowie sonstige erforderliche Ausrüstungen und Informationen stellt der Kunde hierfür auf seine Kosten zur Verfügung.

Ist das Erreichen eines Leistungserfolges bei Serviceverträgen von Tatsachen und Gegebenheiten anhängig, die außerhalb der Sphäre von COMPUTERZEIT liegen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Kunde die Vergütung für die Dienstleistung selbst, nicht dagegen für den angestrebten Erfolg schuldet. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Nichtdurchführbarkeit eines Auftrages ihren Grund in der Beschaffenheit von Systemen des Kunden, deren Systemkonfigurationen oder verborgener Fehlerquellen findet. Daher kann COMPUTERZEIT nur ein Tätigwerden versprechen, einen Leistungserfolg jedoch nicht garantieren. In derartigen Fällen schließt dies eine weitergehende Leistungspflicht von COMPUTERZEIT aus.

Der Kunde ist verpflichtet und sichert zu, daß Daten, die sich auf vertragsgemäß überlassenen oder zur Verfügung gestellten Datenverarbeitungsgeräten und/oder Datenträgern befinden, gegen Verlust gesichert sind.

XII. Schlussbestimmungen

Von diesen Bedingungen abweichende Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Aufgrund von internen Vorschriften zur Geheimhaltung wird COMPUTERZEIT keine Auskünfte über die verwendeten Verfahren, Methoden und Hilfsmittel geben, es sei denn, sie ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet oder die Auskunft ist aus sonstigen Gründen gegenüber Behörden oder zur Wahrung von Rechtsansprüchen gegenüber Gerichten erforderlich.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist Köln, soweit der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Allgemeine Benutzungsordnung für die Informationsverarbeitungs – und Kommunikationsstruktur der Computerzeit GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

Diese Benutzungsordnung gilt für die von der Computerzeit GmbH & Co. KG betriebene Infrastruktur. Infrastruktur bedeutet: sämtliche Computer, Drucker, Scanner, Netzwerk‐ und Internetverbindungen, Peripheriegeräte als auch die Telekommunikationskomponenten. Ebenso beinhaltet der Begriff Infrastruktur die von der Computerzeit GmbH & Co. KG bereitgestellte Software.

2. Benutzungsberechtigung

2.1 Um die Infrastruktur der Computerzeit GmbH & Co. KG nutzen zu können, bedarf es einer Berechtigung. Diese Berechtigung (Benutzername, Kennwort) wird durch die Geschäftsführung erteilt. wobei das Kennwort bei der ersten Anmeldung am System vom Benutzer in ein geheimes Kennwort geändert werden muss. Sie gilt für die Dauer der Angehörigkeit zu der Computerzeit GmbH & Co. KG. Das Passwort ist via Servereinstellungen alle 8 Wochen zu ändern.

2.2 Weitergehende Berechtigungen erfordern einen Antrag. Über den Antrag entscheidet der / die Geschäftsleitung. Diese kann die Erteilung der Benutzungsberechtigung vom Nachweis bestimmter Kenntnisse über die Benutzung des Systems abhängig machen.

2.3 Die Erteilung der Benutzungsberechtigung darf versagt werden, wenn

a) nicht gewährleistet erscheint, dass der/die Antragsteller/in seinen/ihren Pflichten als Nutzer/in nachkommen wird;
b) das System für die beabsichtigte Nutzung offensichtlich ungeeignet ist;
c) die Kapazität des Systems, dessen Nutzung beantragt wird, wegen einer bereits bestehenden Auslastung für die beabsichtigten Arbeiten nicht ausreicht;
d) zu erwarten ist, dass durch die beantragte Nutzung andere berechtigte Nutzungen in unangemessener Weise gestört werden
2.4 Die Benutzungsberechtigung berechtigt nur zu Arbeiten, die im Zusammenhang mit der beantragten Nutzung stehen.
2.5 Die Nutzung von Wireless‐LAN erfordert einen gesonderten Antrag. Weitergehende Regelungen zur Nutzung des Wireless‐LAN der Computerzeit GmbH & Co. KG sind in der Benutzungsordnung Wireless‐LAN definiert.

3. Gesetzliche Einbindung

Die Infrastruktur der Computerzeit GmbH & Co. KG darf nur in rechtlich korrekter Weise genutzt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt sind:

a) Ausspähen von Daten (§ 202a STGB)
b) Unbefugtes Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Unbrauchbarmachen von Daten (§ 303a StGB)
c) Computersabotage (§ 303b StGB) und Computerbetrug (§ 263a StGB)
d) Die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) oder rassistischem Gedankengut (§ 130 StGB);
e) Die Verbreitung gewisser Formen von Pornografie im Netz (§ 184 Ziffer 3 StGB)
f) Abruf oder Besitz von Dokumenten mit Kinderpornografie (§ 184 Ziffer 5 StGB)
g) Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung (§185ff. StGB), Beschimpfungen von Bekenntnissen, Religionen oder Weltanschauungen (§ 166 StGB)
h) Urheberrechtsverletzungen, z.B. durch urheberrechtswidrige Vervielfältigung von Software oder die Eingabe geschützter Werke in eine DV‐Anlage (§ 106 ff. UrhG). In einigen Fällen ist bereits der Versuch strafbar.

4. Rechte und Pflichten der Benutzer/innen

4.1 Der/die Benutzer/in ist verpflichtet, darauf zu achten, dass er/sie die vorhandenen Betriebsmittel (z. B. Arbeitsplätze, CPU‐Kapazität, Plattenspeicherplatz, Leitungskapazitäten, Peripheriegeräte und Verbrauchsmaterialien) verantwortungsvoll und ökonomisch sinnvoll nutzt. Der/die Benutzer/in ist verpflichtet, Beeinträchtigungen des Betriebs, soweit sie vorhersagbar sind, zu unterlassen und nach bestem Wissen alles zu vermeiden, was Schaden an der Infrastruktur der Computerzeit GmbH & Co. KG oder bei anderen Benutzern/innen verursachen kann. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche begründen und zum Nutzungsausschluss führen
4.2 Der/die Benutzer/in hat jegliche Art der missbräuchlichen Benutzung der Infrastruktur der Computerzeit GmbH & Co. KG zu unterlassen.
4.3 Der/die Benutzer/in wird jegliche Art der Benutzung ausschließlich für die Belange der Computerzeit GmbH &amp Co. G; erteilt. Eine private Nutzung der Infrastruktur der Computerzeit GmbH & Co. KG jeglicher Art ist untersagt.
Er/Sie ist insbesondere dazu verpflichtet:

a) ausschließlich mit Benutzungsberechtigungen zu arbeiten, deren Nutzung ihm/ihr gestattet wurde; die Weitergabe von Benutzerkennungen (Benutzername, Passwort) ist grundsätzlich nicht gestattet;
b) den Zugang zu den Ressourcen soweit wie möglich zu schützen, z.B. durch ein geheim zuhaltendes Passwort oder ein gleichwertiges Verfahren;
c) Vorkehrungen zu treffen, damit unberechtigten Dritten der Zugang zu den Computerzeit GmbH & Co. KG‐Ressourcen verwehrt wird; dazu gehört es insbesondere, nahe liegende Passwörter zu meiden, die Passwörter öfter zu ändern und die Systemabmeldung (Logout) nicht zu vergessen;
d) Fremde Benutzerkennungen und Passwörter weder zu ermitteln noch zu nutzen;
e) Keinen unberechtigten Zugriff auf Informationen anderer Nutzer zu nehmen und bekannt gewordene Informationen anderer Nutzer nicht ohne Genehmigung weiterzugeben, selbst zu nutzen oder zu verändern.

Der/die Benutzer/in trägt die volle Verantwortung für alle Aktionen, die unter seiner/ihrer Benutzerkennung vorgenommen werden, und zwar auch dann, wenn diese Aktionen durch Dritte vorgenommen werden, denen er/sie zumindest fahrlässig den Zugang ermöglicht hat.

Der/die Benutzer/in ist darüber hinaus verpflichtet:

f) bei der Benutzung von Software (Quellen, Objekte), Dokumentationen und andere Daten die gesetzlichen Regelungen (Urheberrechtsschutz, Copyright etc.) zu beachten;
g) sich über die Bedingungen, unter denen die zum Teil im Rahmen von Lizenzverträgen erworbene Software, Dokumentationen oder Daten zur Verfügung gestellt werden, zu informieren und diese Bedingungen zu beachten;
h) insbesondere Software, Dokumentationen und Daten, soweit nicht ausdrücklich erlaubt, weder zu kopieren noch weiterzugeben noch zu anderen als den erlaubten, insbesondere nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche begründen.
4.4 Dem/der Benutzer/in ist es untersagt, ohne Einwilligung des/der Systemadministrators/in

a) Eingriffe in die Hardware‐Installation vorzunehmen.
b) Die Konfiguration der Betriebssysteme oder des Netzwerkes zu verändern.
c) jegliche Art Software, insbesondere aus dem Internet herunter geladene Software, zu installieren.

4.5 Der/die Benutzer/in ist verpflichtet, ein Vorhaben zur Bearbeitung personenbezogener Daten vor Beginn mit dem/der Systemadministrator/in oder seinem Vertreter abzustimmen. Dabei sind die von dem/der Systemadministrator/in vorgeschlagenen Datensicherungsvorkehrungen zu nutzen.

4.6 Die Computerzeit GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, sämtliche e‐Mails vor Erreichen, bzw. nach Verlassen des Arbeitsplatzes automatisch mittels Virenscanner und SPAM‐Filter auf SPAM und Viren zu überprüfen und entsprechend darauf zu reagieren.

Entsprechend zu reagieren bedeutet, das e‐Mails, die als SPAM oder Virus identifiziert werden, abgewiesen, markiert oder gelöscht werden können.

4.7 Die/der Nutzer/in hat ihre/seine Programme und Daten so zu sichern, das für ihn/sie kein Schaden durch Verlust entsteht.

5. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Systembetreibers

a) Der Systembetreiber darf über die erteilten Benutzungsberechtigungen eine Nutzerdatei mit den persönlichen Daten der Benutzer/in führen. Eine Übersicht über die Art der gespeicherten Informationen muss dabei für jeden/jeder Benutzer/in einsehbar sein.

b) Der Systembetreiber gibt die Systemverantwortlichen für die Betreuung seiner Systeme bekannt. Der Systembetreiber und die Systemverantwortlichen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

c) Soweit dies zur Störungsbeseitigung, zur Systemadministration und ‐Erweiterung oder aus Gründen der Systemsicherheit sowie zum Schutze der Nutzerdaten erforderlich ist, kann der Systembetreiber die Nutzung seiner Ressourcen vorübergehend einschränken oder einzelne Nutzerkennungen vorübergehend sperren. Sofern möglich, sich die betroffenen Nutzer/innen hierüber unverzüglich zu unter

d) Sofern begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein/eine Nutzer/in auf den Servern des Systembetreibers rechtswidrige Inhalte zur Nutzung bereithält, kann der Systembetreiber die weitere Nutzung verhindern, bis die Rechtslage hinreichend geklärt ist.

e) Der Systembetreiber ist berechtigt, die Sicherheit Kennwörter und der Nutzerdaten durch regelmäßige manuelle oder automatisierte Maßnahmen zu überprüfen und notwendige Schutzmaßnahmen, z.B. Änderungen leicht zu erratender oder veralteter Passwörter, durchzuführen, um die DV‐Ressourcen und Benutzerdaten vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen. Bei erforderlichen Änderungen der Kennwörter, der Zugriffsberechtigungen auf Nutzerdateien und sonstigen nutzungsrelevanten Schutzmaßnahmen ist der Nutzer unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

f) Der Systembetreiber ist berechtigt, für die nachfolgenden Zwecke die Inanspruchnahme der Datenverarbeitungssysteme durch die einzelnen Nutzer zu dokumentieren und auszuwerten, jedoch nur soweit dieses erforderlich ist:

aa) zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Systembetriebs,
bb) zur Ressourcenplanung und Systemadministration,
cc) zum Schutz der personenbezogenen Daten anderer Nutzer,
dd) zu Abrechnungszwecken,
ee) für das Erkennen und Beseitigen von Störungen sowie
ff) zur Aufklärung und Unterbindung rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung.

Der Systembetreiber führt eine für jeden Benutzer/in einsehbare Übersicht über die zu diesen Zwecken gesammelten Daten.

g) Für die unter Absatz f aufgeführten Zwecke ist der Systembetreiber auch berechtigt, Einsicht in die Benutzerdateien zu nehmen, soweit dies zur Beseitigung aktueller Störungen oder zur Aufklärung und Unterbindung von Verstößen gegen die Benutzungsordnung erforderlich ist und hierfür tatsächlich Anhaltspunkte vorliegen.

Eine Einsichtnahme in die Nachrichten‐ und e-Mail‐Postfächer ist jedoch nur zulässig, soweit dies zur Behebung aktueller Störungen im Nachrichtendienst unerlässlich ist.

In jedem Fall ist die Einsichtnahme zu dokumentieren, und der/die betroffene Benutzer/in ist nach Zweckerreichung unverzüglich zu benachrichtigen.

Bei begründeten Hinweisen auf Straftaten handelt der Systembetreiber in Absprache mit den zuständigen Behörden und wird ‐ falls erforderlich ‐ Beweissichernde Maßnahmen einsetzen.

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6. Haftung der Computerzeit GmbH & Co. KG / Haftungsausschluss

6.1 Die Computerzeit GmbH & Co. KG übernimmt keine Garantie dafür, dass die Systemfunktionen den speziellen Anforderungen des/der Nutzers/in entsprechen oder dass das System fehlerfrei und ohne Unterbrechung läuft. Die Computerzeit GmbH & Co. KG kann nicht die Unversehrtheit (bezüglich Zerstörung, Manipulation) und Vertraulichkeit der bei ihr gespeicherten Daten garantieren.
6.2 Die Computerzeit GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, bestimmte Inhalte automatisch der Nutzung zu entziehen. Hierunter fallen u.a Internetseiten mit zweifelhaften oder rechtswidrigen Inhalten, e‐mails die als s.g. SPAM verschickt oder empfangen werden, entsprechend zu identifizieren, zu markieren oder ggf. zu löschen, Dateien, welche Viren enthalten zu löschen, falls eine Reinigung dieser Dateien nicht möglich ist.
6.3 Die Computerzeit GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die bei dem/der Benutzer/in aus der Inanspruchnahme der Computerzeit GmbH & Co. KG Ressourcen entstehen, soweit sich nicht aus den gesetzlichen Bestimmungen zwingend etwas anderes ergibt.

7. Folgen einer missbräuchlichen oder gesetzeswidrigen Benutzung

Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen Bestimmungen dieser Benutzungsordnung, insbesondere der in Punkt 4 (Rechte und Pflichten), kann die Benutzungsberechtigung eingeschränkt oder entzogen werden.